Allerdings musste die ursprünglich für den 12.12.2019 angesetzte Fortsetzungsverhandlung kurzfristig abgesetzt werden, da seitens des Beschuldigten drei Tage vor der Verhandlung telefonisch die Einvernahme von drei weiteren Zeugen beantragt wurde (p. 193 f.). Der Beschuldigte war zwar teilweise geständig, relativierte jedoch relevante Sachverhaltselemente wie die von ihm verwendete Wortwahl stets und suchte die Fehler jeweils bei anderen und nie bei sich. Damit kann dem Beschuldigten weder ein Geständnisrabatt gewährt noch Reue und Einsicht attestiert werden. All diese Punkte wirken sich neutral auf die Strafe aus.