p. 300 Z. 30 ff.). Er ist gelernter Schreiner und arbeitet als Kranführer (p. 300 Z. 20 f.). Die Finanzangelegenheiten erledigen andere für ihn (die Mutter bzw. der Buchhalter, vgl. p. 85 Z. 218; p. 300 24 f.). Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ist nicht ersichtlich. Der Beschuldigte verhielt sich nach der Tat und im Strafverfahren mehrheitlich korrekt. Allerdings musste die ursprünglich für den 12.12.2019 angesetzte Fortsetzungsverhandlung kurzfristig abgesetzt werden, da seitens des Beschuldigten drei Tage vor der Verhandlung telefonisch die Einvernahme von drei weiteren Zeugen beantragt wurde (p. 193 f.).