Die Gesamttatkomponentenstrafe beläuft sich somit auf 27 Tagessätze Geldstrafe. 13.4 Täterkomponenten Es kann vollumfänglich auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 369, S. 23 erstinstanzliche Urteilsbegründung): «Betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse des Beschuldigten ist nur wenig bekannt. Er ist gemäss eigenen Angaben Vater einer siebenjährigen Tochter und bezahlt einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'000.00. Zudem wohnen seine Tochter und deren Mutter in seiner Wohnung. Weiter bezahlt er auch die Nebenkosten für die Wohnung (p. 85 Z. 221 ff.; p. 300 Z. 30 ff.).