454) führte die über H.________ ausgerichtete Drohung denn auch zu einer Beschränkung der Freiheit beim Strafkläger, unterbrach dieser doch aus Angst um seine Familie unvermittelt seine Arbeit und begab sich sofort nach Hause (vgl. dazu II.8.3.2 Vorfall vom 24. Januar 2018 hiervor). Eine Einschränkung in seiner