Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung erfüllt die von einem Beschuldigten gegenüber seinem Psychiater geäusserte Drohung betreffend die Freundin des Beschuldigten den Tatbestand der Drohung (Urteil des BGer 6B_820/2011 vom 05.03.2012 E. 3). Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte einen Beschuldigten sodann wegen versuchter Nötigung, nachdem dieser gegenüber einem Bekannten des Opfers Aussagen machte, dass er dem Opfer etwas antun wolle (Urteil des KG SG ST.2017.27 vom 06.04.2018 E. III.4.c/nn).