(Ortschaft) regelt dies in Art. 28 Abs. 1 Organisationsreglement (OgR), in der Fassung vom 1. Januar 2005 mit nachfolgenden Revisionen, letztmals am 16. Januar 2014, gültig im Tatzeitpunkt am 22. Januar 2018 (vgl. www.D.________ (Ortschaft).ch). Mithin hatte der Beschuldigte zu keiner Zeit Anspruch auf die Herausgabe des entsprechenden Protokollauszuges, was ihm hätte klar sein können, wenn er sich mit den entsprechenden frei zugänglichen gesetzlichen Erlassen auseinandergesetzt hätte. Zudem wurde er bereits durch Gemeinderat L.________ anlässlich der Besprechung vor Ort vom 19. Januar 2018 darüber mündlich in Kenntnis gesetzt.