Fest steht auch, dass es dem Beschuldigten bei seiner Intervention auf der Gemeindeverwaltung darum ging, einen Protokollauszug der entsprechenden Gemeinderatssitzung erhältlich zu machen. Mit Hilfe des Protokollauszuges wollte er herausfinden, wer den Auftrag für das Verlegen der Quadersteine erteilt hatte (bestätigt durch den Beschuldigten selber in der oberinstanzlichen Verhandlung [pag. 448 Z. 11 ff., Z. 31 ff. und Z. 41 f.] sowie auch durch L.________, welcher in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gab, E.__