8.3 Konkrete Würdigung 8.3.1 Vorfall vom 22. Januar 2018 Der Beschuldigte selber hat in seiner Einsprache gegen den Strafbefehl vom 8. Juli 2018 indirekt zugegeben, dass es zu besagter Drohung gekommen ist (vgl. pag. 25: «Ich habe keine Gewalt angewendet und wen [recte: wenn] das eine Drohung sein soll [recte: , ] Bedrohe [recte: bedrohe] ich jeden Tag mehrere Leute und sie mich»). Fest steht auch, dass es dem Beschuldigten bei seiner Intervention auf der Gemeindeverwaltung darum ging, einen Protokollauszug der entsprechenden Gemeinderatssitzung erhältlich zu machen.