6 7.3 Bestrittener Sachverhalt In Bezug auf den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte ist der genaue Wortlaut der vom Beschuldigten gemachten Äusserung beweismässig offen. Ausserdem ist umstritten, wann genau bzw. in welchem Zusammenhang der Beschuldigte die angeklagten Äusserungen machte. Ebenso ist betreffend die Anschuldigung der versuchten Nötigung bestritten, in welchem Zusammenhang die Äusserungen des Beschuldigten erfolgten, insbesondere ob H.________ unmittelbar zuvor etwas von Gottes Segen sagte.