Nachdem der Beschuldigte offenbar schon bei dieser Gelegenheit die genauen Stimmenverhältnisse im Gemeinderat betreffend Versetzen der Steine wissen wollte, wurde ihm durch Gemeinderat L.________ bereits anlässlich dieser Sitzung bekannt gegeben, dass die Sitzungen des Gemeinderates von Amtes wegen geheim bzw. nicht öffentlich seien (vgl. pag. 37, 4. Abschnitt). Betreffend den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bestreitet der Beschuldigte nicht mehr, am Montag, 22. Januar 2018, um ca. 10.00 Uhr, in Begleitung seines Vaters am Schalter der Gemeindeverwaltung erschienen zu sein. Unbestritten ist auch der Zweck seiner Vorsprache;