Ergänzend resp. präzisierend merkt die Kammer hierzu an, dass es bereits am 10. Januar 2018 zwischen Vertretern der Gemeinde D.________ (Ortschaft) und dem Beschuldigten wegen besagter Parzelle respektive wegen dem Setzen der Blocksteine zu einer telefonischen Orientierung gekommen ist und dass der Beschuldigte bei dieser Gelegenheit ein Treffen mit dem Regierungsstatthalter und der Gemeinde in der Zeit vom 22. - 24. Januar 2018 wünschte (vgl. die Telefonnotiz vom 10. Januar 2018, pag. 39). Fest steht auch, dass durch die K.________ (AG) die Steine am Freitag, 19. Januar 2018, auf der vom Beschuldigten genutzten Parzelle der Gemeinde verlegt wurden.