5 J.________ als persönliche Ansprechperson in Gemeindeangelegenheiten für den Beschuldigten bezeichnet (p. 30). Primärer Auslöser der vorliegend zu beurteilenden Sachverhalte war schliesslich das Versetzen (: recte Setzenlassen) von Quadersteinen durch die Gemeinde D.________ (Ortschaft) auf dem Bahnhofplatz (p. 25, 32 ff.), welcher unter anderem durch den Beschuldigten benutzt wurde (vgl. Ziff. 4 der Vereinbarung, p. 30).»