Bereits im Juni 2015 hatten die Gemeinde D.________ (Ortschaft) und der Beschuldigte eine Vereinbarung abgeschlossen, in welcher sie diverse Streitigkeiten unter den Parteien regelten bzw. zu regeln versuchten und insbesondere Eckpunkte für einen anständigen Umgang untereinander festhielten (p. 29 ff.; nachfolgend: Vereinbarung). So wurde insbesondere festgehalten, dass Gespräche in normalem Ton geführt würden und auf jegliche Drohungen verzichtet werde (p. 29). Zudem wurde