_ mitgeteilt habe, dass er noch heute mit ihrem Ehemann sowie I.________ zu sprechen verlange, ansonsten würde es «räble». H.________ habe dem Beschuldigten erneut mitgeteilt, dass sich die beiden Personen nicht hier befänden und deshalb ein Gespräch nicht möglich sei. Darauf habe der Beschuldigte erwidert: «Wenn das Gespräch heute nicht zustande kommt, werdet Ihr Gottes Segen brauchen.». 7.2 Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst, was die Vorinstanz die Vorgeschichte betreffend in der Urteilsbegründung unter dem Titel «Vorbemerkungen» festhielt (pag.