4 diesbezüglich in der oberinstanzlichen Verhandlung das rechtliche Gehör gewährt, bzw. er wurde auf die Möglichkeit der Erhöhung des Tagessatzes explizit hingewiesen (vgl. pag. 446 Z. 6 ff. und pag. 449 Z. 20 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung