1. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 08. Juli 2020 im Verfahren PEN 18 253 sei aufzuheben und der Beschuldigte A.________ sei von den Anschuldigung [recte: Anschuldigungen] der versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 22. Januar 2018 in D.________ (Ortschaft) BE z.N. von E.________, sowie der versuchten Nötigung, angeblich begangen am 24. Januar 2018 in D.________ (Ortschaft) z.N. von C.________, von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Sämtliche Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz seien auf die Staatskasse zu nehmen.