4. Vorfrage – Verwertbarkeit der polizeilichen Einvernahmen Der in der oberinstanzlichen Verhandlung gestellte Antrag der Verteidigung auf Entfernung der polizeilichen Einvernahmeprotokolle der Zeuginnen E.________ und H.________ (pag. 5 - 7 sowie pag. 10 - 13) aus den Akten, wies die Kammer mit mündlich eröffnetem und kurz begründetem Beschluss ab (pag. 429). Der in Art. 6 Ziff. 3 Bst. d EMRK garantierte Anspruch des Beschuldigten, den Belastungszeugen Fragen zu stellen, ist ein besonderer Aspekt des Rechts auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 Ziff.