3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 13. Oktober 2020 beantragte Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten, es sei beim Gemeinderat D.________ (Ortschaft) eine schriftliche Auskunft betreffend Handhabung und Kompetenzzuweisung bei der Gewährung von Einsichtnahme in die Protokolle des Gemeinderates innerhalb der Gemeindeorganisation von D.________ (Ortschaft) einzuholen. Ausserdem seien sämtliche Protokolle des Gemeinderates von D.________ (Ortschaft) im Zusammenhang mit der Absperrung des Bahnhofplatzes D.________ (Ortschaft) mit Steinqaudern und/oder anderen baulichen Massnahmen zu edieren (pag. 383).