1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 299 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 450.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.