1.2 AKS), eingestellt wurde; 2. A.________ freigesprochen wurde 2.1 von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach und teilweise mengenmässig qualifiziert begangen durch Besitz von Betäubungsmitteln ab einem unbekannten Zeitpunkt bis am 25. August 2015 in C.________ (Ziff. 1.1.11 AKS); 2.2 von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer Waffe im Zeitraum von April 2015 bis am 25. August 2015 in C.________ und an anderen Orten (Ziff. 1.3 AKS); 3. A._____