Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 11. März 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz, angeblich begangen durch mehrfaches Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Zeitraum von ungefähr November 2012 bis am 25. August 2015 in C.________ (Ziff. 1.2 AKS), eingestellt wurde; 2. A._____