25 20. Tagessatzhöhe Wenn wie erstinstanzlich von einem Monatseinkommen von netto CHF 2'000.00 ausgegangen wird, rechtfertigt sich in den Augen der Kammer kaum ein Pauschalabzug von 30 % (vgl. pag. 2814). Angemessen scheint vielmehr ein solcher von 20 %. Im Gegenzug ist aufgrund der Nähe zum Existenzminimum das Nettoeinkommen um rund die Hälfte zu senken (BGE 134 IV 60). Insgesamt ergibt sich aus diesen Überlegungen eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00.