19. Verletzung Beschleunigungsgebot Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt nicht vor. Längere Unterbrechungen im Verfahren sind nicht ersichtlich und die rund 5-jährige Gesamtdauer des Strafverfahrens ist Folge des Ablebens von E.________ sowie des späten Widerrufs der ursprünglichen Aussagen des Beschuldigten.