Der Umstand, dass von der Bewährungshilfe oberinstanzlich kein neuer Bericht eingereicht wurde, lässt – zusammen mit den bereits erwähnen E-Mails – vermuten, dass ein solcher kaum besonders positiv ausgefallen wäre. Nachdem der Beschuldigte sich zu Beginn der Untersuchung zumindest teilweise geständig gezeigt hatte, widerrief er in seiner letzten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bereits das meiste und in der Hauptverhandlung schliesslich alles.