Auch wenn sich im Laufe der von Mitte November 2016 bis 22. Februar 2017 laufenden Observation der Verdacht auf erneute qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG nicht erhärten liess, entsteht der Eindruck, der Beschuldigten lote gerne Grenzen aus. Der von der Verteidigung erstinstanzlich eingereichte Verlaufsbericht der Bewährungshilfe bescheinigt dem Beschuldigten ein offenes und kooperatives Verhalten. Der Beschuldigte habe sich nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft sozial wie auch wirtschaftlich in kurzer Zeit integriert, verfüge über ein stabiles soziales Netz und aktuell auch über eine stabile Wohnsituation.