18.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Abgesehen vom von der Vorinstanz erwähnten Disziplinarverstoss während der Untersuchungshaft (pag. 2230 f.) verhielt sich der Beschuldigte im Verfahren anständig. Kein besonders gutes Licht auf ihn wirft dagegen die Episode mit dem Chemikalienkauf im Oktober 2016. Auch wenn sich im Laufe der von Mitte November 2016 bis 22. Februar 2017 laufenden Observation der Verdacht auf erneute qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG nicht erhärten liess, entsteht der Eindruck, der Beschuldigten lote gerne Grenzen aus.