17. Weiteres Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz Die VBRS-Richtlinien sehen für Widerhandlungen im Zusammenhang mit Marihuana bei einer gehandelten Menge von 100 Gramm bis zu einem Kilogramm eine Strafe zwischen 5 und 30 Strafeinheiten vor. Der Beschuldigte hatte die 139 Gramm Marihuana über längere Zeit in seinem Besitz. Was er damit zu tun beabsichtigte, blieb unklar. Mit der Vorinstanz ist das objektive Tatverschulden als sehr leicht zu bezeichnen.