blieben unverarbeitet. Die Wirkstoffmenge ist als erheblich zu bezeichnen, zumal das Gefährdungspotential solcher Pillen deutlich höher ist als beispielsweise dasjenige von klassischen leichten Drogen. Die VBRS-Richtlinien sehen für den Verkauf von 200 bis 300 Stück Ecstasy eine Strafe von 60 bis 90 Strafeinheiten vor (Richtlinien S. 26), ab 1'200 Tabletten ist Anklage zu erheben. Vorliegend hatten die sichergestellten Tabletten einen Hydrochlorid-Gehalt von 36–38 %. 100 Pillen enthielten eine Wirkstoffmenge von durchschnittlich gut 10 Gramm.