Vorliegend beträgt die Ausgangsstrafe allein für die am Ursprung des Ganzen stehende Widerhandlung – den Erwerb und Besitz von 103.5 Gramm reinen Methamphetamins plus die in den 128 bereits veräusserten Pillen enthaltene Wirkstoffmenge – gemäss «Tabelle HANSJAKOB» rund 25 Monate Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte liess es aber nicht mit dem Erwerb und Besitz des Drogenmaterials bewenden, sondern nahm damit zusätzliche Tathandlungen vor, indem er daraus mindestens 300 Thaipillen herstellte, 128 davon veräusserte und insbesondere