und R.________ traf der Beschuldigte eine Vereinbarung, wonach er ihnen die Tablettenpresse im Zeitraum vom 3.–12. September 2015 bzw. vom 8.–21. November 2015 vermieten werde. (2) Ferner hatte der Beschuldigte in der Lagerhalle am G.________(Adresse) in C.________ im Zeitpunkt seiner Anhaltung 139 Gramm (140.9 Gramm abzüglich 1.9 Gramm in einem Minigrip, welches in dubio nicht dem Beschuldigten zugerechnet wird) Marihuana deponiert.