12. Erwiesener Sachverhalt In einer Gesamtwürdigung und unter Verweis auf die von der Vorinstanz auf pag. 2780 f. tabellarisch erfassten jeweiligen Pillen-/Pulver- bzw. Wirkstoffmengen kommt die Kammer in den umstrittenen Punkten zu folgenden Beweisergebnissen: (1) Der Beschuldigte und E.________ fassten im Herbst 2013 den Entschluss, zusammen in die Produktion von Thaipillen und Ecstasy-Pillen/MDMA einzusteigen.