898 Z. 1155 f.; «Die Tablettenpresse kann man Personen anbieten, die Salben, Crèmen oder homöopathische Mittel, Tiernahrung oder dergleichen herstellen/produzieren. Man kann es natürlich auch Personen anbieten die andere Sachen machen», pag. 507 Z. 38–40; vgl. auch pag. 898 Z. 1148–1150). An einer Stelle gab er sogar an, nicht gewusst zu haben, wozu die Tablettenpresse eingesetzt worden sei: «Ich weiss ja nicht was die damit machen wollen. Wenn sie etwas Illegales machen wollten ist es nicht gut für mich, wenn sie etwas Legales machen wollten ist es nicht gut für sie […]» (pag. 584 Z. 1025 f.).