Dass die Vermietung zu illegalen Zwecken erfolgte, liegt, wenn Angaben bewusst verschwiegen werden, auf der Hand. Es gelang dem Beschuldigten dann auch nicht, mehr als fadenscheinige und schlicht unglaubhafte Relativierungen anzubringen («Was die Person dann damit macht, ist ihre Sache», pag. 897 Z. 1121, ferner auch pag. 898 Z. 1148 ff.; «es interessiert mich auch nicht, ob die Person etwas Legales oder Illegales mit der Presse gemacht hätte», pag. 898 Z. 1155 f.; «Die Tablettenpresse kann man Personen anbieten, die Salben, Crèmen oder homöopathische Mittel, Tiernahrung oder dergleichen herstellen/produzieren.