__ involviert gewesen sein, da er ansonsten nach den Hausdurchsuchungen vom 23. Juni 2015 geflohen wäre. Die Hausdurchsuchungen erfolgten im Rahmen eines anderen Verfahrens, das andere Firmen betraf und das mit Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nichts zu tun hatte. Gefunden wurde bloss Marihuana, Haschisch und Viagra (siehe E. 7 hiervor). Mit weiteren Hausdurchsuchungen rechneten die Beteiligten offensichtlich nicht, kaufte der Beschuldigte doch am 3. August 2015 – also nach den beiden Hausdurchsuchungen – noch Schwefelsäure.