Gruß», pag. 597). Dass die SMS Betäubungsmittel meint, ist offenkundig (zum Begriff «Marshmellow» vgl. pag. 417). Mit den untersuchungsbegründenden Vorwürfen im Verfahren «ROCADE» (wegen Geldwäscherei und Betrugs zum Nachteil der H.________(SARL)) hatte der Beschuldigte unbestrittenermassen nichts zu tun. Der Verteidigung kann in diesem Zusammenhang aber nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringt, der Beschuldigte könne nicht in den Drogenhandel von E.________ involviert gewesen sein, da er ansonsten nach den Hausdurchsuchungen vom 23. Juni 2015 geflohen wäre.