__ «die Halle übernommen» (pag. 1585 Z. 371 f.; pag. 1591 Z. 668 ff.). Das von der Verteidigung ins Feld geführte Fehlen aktenkundiger Kommunikation entlastet den Beschuldigten keineswegs, im Gegenteil: Da er für E.________ das Lager verwaltete, wäre regelmässiger Kontakt zwischen den beiden geradezu zu erwarten gewesen. Das völlige Fehlen solcher Kommunikation spricht vielmehr dafür, dass die beiden etwas zu verstecken hatten. Auch die SMS vom 25 August 2015 legt aufgrund der verwendeten Wortwahl nahe, dass die beiden öfter als aktenkundig miteinander Kontakt hatten («Sali. Ist er gut angekommen? Du, was willst du mit dem marshmellow-zeug?? Und mit den audi felgen? Gruß», pag. 597).