913 f.), die aber nirgends sichergestellt worden sei. Auch das IRM habe festgestellt, dass besondere Substanzen für eine Synthese notwendig gewesen wären (pag. 1757). Auch Geruchsimmissionen seien von niemandem bemerkt worden. Ein Prägungsstempel mit dem «facebook»-Logo habe ebenfalls gefehlt. Die Vorwürfe betreffend Methamphetamin und Thaipillen beruhten einzig auf den Aussagen des Beschuldigten, die dieser zurückgenommen habe. Abnehmer habe man keine ausfindig machen können. Das Drogenlabor sei auch nicht funktionstüchtig gewesen. Es sei ein wahrhaftes «Karsumpel» gewesen und der Beschuldigte am Aufräumen.