Wenn man also auf die ersten Aussagen des Beschuldigten abstellen wolle, dann müsse man auch schauen, was er tatsächlich gesagt habe. Die weitergehenden Behauptungen gemäss Anklageschrift beruhten bloss auf Indizien. Es sei im gesamten Verfahren kein konkreter Beweis sichergestellt worden, dass MDMA synthetisch hergestellt worden sei. Zwar seien gewisse Stoffe vorhanden gewesen, aber nicht alle, die für eine solche Herstellung notwendig gewesen wären (pag. 1757). Hierzu brauche es eine spezielle Anlage (pag. 913 f.), die aber nirgends sichergestellt worden sei.