13 für Betäubungsmittel gebraucht worden sein könnte (pag. 899 Z. 1186 ff.). Schliesslich sei die Miete für die Presse mit Betäubungsmitteln bezahlt worden. Ein seriöser Vermieter hätte die Mieter bei einem solchen Angebot zur Rede gestellt und die Betäubungsmittel nicht angenommen. Der Beschuldigte sei auch nicht ein unwissendes Opfer der Strafverfolgungsbehörden gewesen. So habe er beispielsweise ausgesagt: «Diese Presse hat ziemliches Potential, das ist so.