- Das in seinem Fahrzeug sichergestellte einhändig bedienbare Messer kaufte der messerliebende Beschuldigte ca. im April 2015 in einem Supermarkt in Litauen für EUR 30.00 und brachte es in die Schweiz (pag. 564 f.). Er wusste dabei, dass es solche Messer in der Schweiz nicht zu kaufen 11 gibt. Er bewahrte es in der Folge in der Mittelkonsole seines Personalwagens auf (vgl. insb. pag. 2593 Z. 37 und 40 ff.).