- Nachdem der Beschuldigte bereits vor der Auswanderung von E.________ manchmal in der Lagerhalle anzutreffen gewesen war, hielt er sich danach und bis zu seiner Verhaftung am 25.08.2015 regelmässig dort auf. Teilweise arbeitete und schlief er dort, räumte auf und kümmerte sich um die Bewirtschaftung der Lagerhalle. Ein- bis zweimal bezahlte er in dieser Zeit auch die Miete der Lagerhalle. - Im August 2014 nahm der Beschuldigte in der Lagerhalle eine Bestellung der N.________(GmbH) über 26 kg Paracetamol entgegen und quittierte den Erhalt unterschriftlich (vgl. pag. 2140 unten).