Basierend auf ihren Ermittlungen ging die Polizei davon aus, dass es noch weitere Räumlichkeiten geben musste, in welchen vermutungsweise Thaipillen hergestellt würden. Vermieterabklärungen ergaben, dass unweit des Büros der F.________(SA) am M.________ (Adresse) in C.________ die N.________ (GmbH), ebenfalls mit Bezug zu E.________, zusätzlich einen Lagerraum gemietet hatte, nämlich am G.________ (Adresse). Als am 25.08.2015 schliesslich auch an diesem Ort eine Hausdurchsuchung erfolgte, traf die Polizei vor Ort auf eine abgeschlossene Lagerhalle mit ausgewechselten Schlössern.