Nach Auffassung der Kammer ist der Tatvorwurf damit unverwechselbar umschrieben. Aus der Anklageschrift wird deutlich, dass es um ganz bestimmte Thaipillen limitierter Anzahl geht, die der Beschuldigte zunächst hergestellt und danach über eine Dauer von mehreren Wochen an unbekannte Personen unentgeltlich weitergegeben haben soll. Auch dem Beschuldigten war offensichtlich sofort klar, um welche Thaipillen es ging und was er damit gemacht haben soll, legte er doch ein umfassendes Geständnis ab (welches er später wieder revidierte). Seine Verteidigungsmöglichkeiten waren intakt.