dies wäre zu formalistisch. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist auch in solchen Fällen letztlich und einzig entscheidend, ob die beschuldigte Person unter den gegebenen Umständen wusste, was ihr vorgeworfen wird. Sogar im Entscheid 6B_959/2013, auf den sich die Vorinstanz stützt, hielt das Bundesgericht fest: «Umgekehrt musste dem Beschwerdeführer ohne weiteres klar sein, wo genau in Brienz und in Pratteln er illegal Hanfpflanzen zumindest ange-