StPO für zu Unrecht erstandene Untersuchungshaft von 299 Tagen in gerichtlich zu bestimmender Höhe zuzusprechen. 3. Die auf die Freisprüche entfallenden verfahrenskosten der ersten Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –