3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: [Auflistung] 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von total CHF 7‘897.75 (Ass.-Nr. B10; Ass.-Nr. B45; Ass.-Nr. G2; Ass.-Nr. C17; Ass.-Nr. E1; Ass.-Nr. E2) wird mit den ihm auferlegten Verfahrenskosten von CHF 55‘689.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) verrechnet (Art. 267 Abs. 3 StPO i.V.m. Art. 442 Abs. 4 StPO). A.________ hat damit noch Verfahrenskosten im Betrag von CHF 47‘791.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) zu bezahlen.