Davon sind 8 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 299 Tagen wird vorab auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 29‘408.25 und Auslagen von CHF 26‘281.45, insgesamt bestimmt auf CHF 55‘689.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).