2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer Waffe im Zeitraum von April 2015 bis 25.08.2015 in C.________ und an anderen Orten (AKS Ziff. 1.3.); unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4‘901.40 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 4‘380.25, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘281.65, an den Kanton Bern (1/8 der gesamten Verfahrenskosten), ohne Ausrichtung einer Entschädigung.