19 III. Weiter wird verfügt: 1. Folgende Gegenstände werden C.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Kleid - 1 Schal 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv, innert 10 Tagen)