Danach legte er seine Hände an bzw. um ihre Hüfte und bewegte sie Richtung ihre Vagina. Als die Privatklägerin das Haus verlassen wollte, stellte sich der Beschuldigte in den Türrahmen, versperrte ihr durch das Ausstrecken seiner Arme den Weg und versuchte, die Privatklägerin festzuhalten bzw. zu berühren. Dabei streifte er sie kurz/leicht an der Hüfte. Weiter bat er die Privatklägerin mehrmals um Sex und sagte ihr, sie könnten «es» doch schnell machen, es sei niemand zuhause und er habe schon lange keinen Sex mehr gehabt.